Sachkundenachweis
Zitat „Wer einen Hund hält, muss den dafür erforderliche Sachkundenachweis besitzen. Der Sachkundenachweis ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Ohne die entsprechenden Prüfungen gilt als sachkundig, wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung (oder Betreuung für eine juristische Person) über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten oder für eine juristische Person betreut hat.“
Vorbereitung auf die Prüfung nach NHundG §3
Dieser Kurs bereite Sie auf den Sachkundenachweis vor . An einem Theorieabend lernen Sie den Inhalt für die Theoretischeprüfung, sowie über den Ablauf der Prüfung. In 5 weiteren Gruppenstunden werde ich Sie auf den praktischen Teil der Prüfung vorbereiten.
Themen praktischer Teil:
- Übungen in ablenkungsarmer Umgebung (Hundeplatz)
- Übungen in der Stadt
- Übungen im Bereich Grünanlagen/Park